Beschwerde an das Zuger Verwaltungsgericht


Mit Hilfe einer Rechtsanwältin von Integration Handicap haben wir den Fall weiter vors Verwaltungsgericht gezogen. Wir hofften nun endlich auf eine positive Wendung unseres Antrags. Für Julia und all die anderen behinderten Menschen, die so viel zu sagen haben, leider aber nicht über die Möglichkeiten verfügen, sprechen zu können. Wir wollen nicht aufgeben, denn:

 

„Auch wer nicht sprechen kann, hat viel zu sagen."


Beschwerde vom Verwaltungsgericht abgelehnt


Unendlich entäuscht haben wir heute das Urteil des Verwaltungsgerichtes erhalten.

Unsere Beschwerde wurde abgelehnt....
Die Begründung: "Julia sei auch ohne Prox-Talker zu einer der bundesgerichtlichen Umschreibung genügender Kommunikation in der Lage."

Wir verstehen die Welt nicht mehr.

 

Wer Julia kennt, und weiss, dass sie keine einzige Gebärde versteht oder nachmacht und dass sie keine unterschiedlichen Laute von sich gibt, eine unglaubliche Behauptung.

 

Als zweite Begründung geht das Gericht davon aus, dass der Talker hauptsächlich therapeutisch eingesetzt wird (das ist überhaupt nicht so und wurde auch belegt.....) und dann der Wohnkanton und nicht die Invalidenversicherung der Kostenträger sei.

Niemand will zuständig sein. Leider leidet darunter vorallem Julia!

Bin traurig und habe nun vollends das Vertrauen verloren, dass auch ein behindertes Kind ein Recht hat zu kommunizieren und seine Bedürfnisse auszudrücken! Wir werden weiterkämpfen. Für Julia und alle anderen behinderten Menschen, die auf ein Kommunikationsmittel angewiesen sind!