Beschwerde ans Bundesgericht


Unsere Anwältin von Integration Handicap hat nun die Begründung des Verwaltungsgerichts geprüft und beurteilt. Zusammen haben wir nun beschlossen, nicht aufzugeben! Wir ziehen den Fall ans Bundesgericht weiter, auch wenn das immer mehr Geld, Zeit und Kraft kostet.


Wir haben zeitgleich vernommen, dass die IV des Kantons Zugs erneut einen Antrag für die Kostenübernahme eines Talkers für ein anderes behindertes Kind abgelehnt hat. Mit der gleichen Begründung wie bei uns. Dies ist für uns ein weiterer Grund nicht aufzugeben. Es darf nicht sein, dass ein negatives Urteil wegweisend wird.
Wir setzen uns ein für Julia und für alle anderen behinderten Kinder, die ein grosses Kommunikationsbedürfnis, aber leider nicht die Fähigkeit haben, sich über die Lautsprache mitzuteilen.  


Wir haben nun Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht. Nun heisst es abwarten. Wir sind gespannt und hoffen auf eine positive Wendung dieses Paragraphen-Marathons nach fast zwei Jahren!